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Das Modul der 3. Welle behandelt alle essentiellen Aspekte zum Thema Gefahrenwahrnehmung. Es beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Themen: "Entstehung von Gefahren", "Einschränkungen und Grenzen der (Gefahren-)Wahrnehmung" oder "Umgang mit Gefahren in der Praxis".
Die Handbuch ist gleichermaßen für die Schulung von Lkw- und Busfahrern einsetzbar. Mit dem dazugehörigen Teilhnehmerheft erhalten Ihre Teilnehmer automatisch einen Zugang zu zusätzlichen Inhalten in der Vogel BKF App.
Aus dem Inhalt:
- Entstehung von Gefahren
- Einschränkungen und Grenzen der (Gefahren-)Wahrnehmung
- Fahrerselbstbild und Risikoverhalten
- Risikofaktoren im Straßenverkehr
- Umgang mit Gefahren in der Praxis
- Verhalten bei Notfällen
Das bietet Ihnen das Trainer-Handbuch:
- Ausführliche inhaltliche Aufbereitung der Themen des Moduls
- Trainerkapitel mit Erläuterungen zur Unterrichtsgestaltung, z.B. zur Anwendung von Voting, der Vogel BKF App und des Erweiterungsbereiches in der Weiterbildung
- Vorstrukturierung des Schulungstages
- Detaillierte pädagogische Erläuterungen, z.B. zu Lernzielen und Methodik
- Hinweise zu Highlights und besonderen Elementen in PC Professional
- Verschiedene Übungsformen und individuelle Vermittlungsmethoden
- Inklusive Zugang zur Vogel BKF App und damit zusätzlichen Features wie dem Einstiegstest, Abschlusstest, Lerneinheiten oder Videos und "Wissen kompakt" für unterwegs
Ziele und Kenntnisbereiche des Moduls:
- Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (Anlage 1 BKrFQV,Nr. 1.2)
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 1.5)
- Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM (Anlage 1 BKrFQG, Nr. 1.6)
- Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.1)
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.4)
- Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen (Anlage 1 BKrFQV, Nr. 3.5)