Das Gefahrgutrecht in Europa ändert sich ständig, und das ADR 2025 bringt viele Neuerungen. Der neue "Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2025" bietet umfassende Informationen zum Transport mit Gefahrgut, einschließlich Fahrverboten und länderspezifischen Besonderheiten.
Besonders praktisch: Das Jahrbuch enthält zwölf Checklisten als Kopiervorlage / mit Codes zum Scannen sowie die QuickChecks "Tunnelbeschränkungen, Abfahrtkontrolle, Aufladen".
Neu für 2025:
- Aktueller Beitrag: Unter Strom – Gefahrguttransporte mit dem E-Lkw
- Neues Kapitel: Was Sie beim Transport von Lithiumbatterien beachten müssen
- ADR 2025: Alles, was für den Fahrer wichtig ist
- Aktualisierte Fahrverbote und Länderinfos
- Wissen auffrischen mit dem überarbeitetem Wissens-Check
Die neuen ADR-Vorschriften gelten ab dem 01.01.2025 und sind verpflichtend ab dem 01.07.2025 anzuwenden.
Aus dem Inhalt:
- Wichtige Neuerungen ADR 2025
- 12 Checklisten zum digitalen Ausfüllen
- Zugangscode zur Gefahr/gut-App: Stoff- und Notfallinformationen, 1000-Punkte-Rechner
- Wissens-Check: Neue Verständnisfragen mit Lösungen
- QuickCheck Tunnelbeschränkungen
- Neues Kapitel: Transport von Lithiumbatterien
- Zweisprachiger Wortlos-Guide mit Bebilderung
- Aktuelles Kalendarium mit Fahrverboten und überarbeitete Länderinformationen
- Tipps zu Gefahrgutkontrollen und Hinweise zu typischen Mängeln
Inklusive 12 Checklisten als Kopiervorlage / mit Codes zum Scannen
- Aufladen
- Transport von Freimengen, Schnellcheck
- Ladungssicherung
- Abfahrtkontrolle (Fahrzeug, Papiere, Ausrüstung)
- Nach einem Überfall/Diebstahl
- Abfall und Gefahrgut
- Handwerkerregelung
- Fahrerpflichten
- Gefahrgut und Gefahrstoff
- Abfahrtkontrolle Tankwagen
- Container prüfen
- Schüttguttransporte
Käufer des Bordbuches erhalten exklusiv einen Zugang zur Gefahr/gut App. Somit haben Sie alle Informationen aus der zentralen Tabelle A mit der Stoffliste des ADR immer zur Hand. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.gefahrgut-online.de/gefahrgut-app.
Mit dem beigefügten Kontrollblatt kann sich der Unternehmer die Gültigkeit der Fahrerlaubnis seiner Fahrer nach § 31 (2) StVZO bescheinigen lassen und wird in seiner Unterweisungspflicht unterstützt.