Mitarbeiter im Personenverkehr sowie im Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe müssen von ihrem Arbeitgeber einmalig schriftlich auf die Mitführpflicht von Personaldokumenten hingewiesen werden. Diese Belehrung muss bei Kontrollen nachgewiesen werden können.
Mit dem Formular "Belehrung zur Mitführpflicht" können Sie zuverlässig dokumentieren, dass Sie Ihre Mitarbeiter auf die Mitführpflicht hingewiesen haben.
Das Formular richtet sich an Fuhrpark- und Dispositionsverantwortliche, Lagerleiter sowie Personalverantwortliche. Es eignet sich sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr.