Das Gefahrgutrecht in Europa ändert sich turnusmäßig alle 2 Jahre. Das ADR 2025 bringt wieder viele Neuerungen. Die neuen ADR-Vorschriften gelten ab dem 01.01.2025 und sind verpflichtend ab dem 01.07.2025 anzuwenden.
Der aktuelle "Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2025" bietet nicht nur umfassende Informationen zum Transport von Gefahrgütern, sondern auch Fahrverbote und länderspezifische Besonderheiten speziell für den Gefahrgutbereich.
Steigern Sie die Sicherheit und Effizienz Ihrer Transporte, erfüllen Sie die ADR-Vorschriften mühelos und erleichtern Sie sich als Fahrer Ihre Arbeit.
Besonders praktisch: Das Jahrbuch enthält zahlreiche Checklisten als Kopiervorlage / mit Codes zum Scannen sowie die QuickChecks "Tunnelbeschränkungen, Abfahrtkontrolle, Aufladen".
Neue Themen und Schwerpunkte für 2025:
- ADR 2025: Alles, was für den Fahrer wichtig ist
- Neues Kapitel: Was Sie beim Transport von Lithiumbatterien beachten müssen
- Aktueller Beitrag: Unter Strom – Gefahrguttransporte mit dem E-Lkw
- Wissen auffrischen mit den neuen Wissens-Check Fragen
- Kalendarium mit Fahrverboten für das kommende Jahr und überarbeitete Länderinfos für Europa
Bewährt und auf aktuellem Stand:
- Tipps zu Gefahrgutkontrollen und Hinweise zu typischen Mängeln
- Fahrverbote und Länderinfos, nützliche Adressen
- Notrufnummern und Pannendienste für Gefahrgut
- QuickCheck Tunnelbeschränkungen
- Zweisprachiger Wortlos-Guide mit Bebilderung
- Zugangscode zur Gefahr/gut-App: Stoff- und Notfallinformationen, inklusive 1000-Punkte-Rechner
Inklusive folgender digitaler Checklisten als Kopiervorlage / mit Codes zum Scannen
- Aufladen
- Transport von Freimengen
- Ladungssicherung
- Abfahrtkontrolle (Fahrzeug, Papiere, Ausrüstung)
- Nach einem Überfall/Diebstahl
- Abfall und Gefahrgut
- Handwerkerregelung
- Fahrerpflichten
- Gefahrgut und Gefahrstoff
- Abfahrtkontrolle Tankwagen
- Container prüfen
- Schüttguttransporte
- Neu: Unfallbericht
Käufer des Bordbuches erhalten exklusiv einen Zugang zur GEFAHR/GUT App. Somit haben Sie alle Informationen aus der zentralen Tabelle A mit der Stoffliste des ADR immer zur Hand. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.gefahrgut-online.de/gefahrgut-app.
Mit dem beigefügten Kontrollblatt kann sich der Unternehmer die Gültigkeit der Fahrerlaubnis seiner Fahrer nach § 31 (2) StVZO bescheinigen lassen und wird in seiner Unterweisungspflicht unterstützt.